FAQ: Umstellung des Druck- und Kopiersystems

Während der Ostertage (29.3. bis 1.4.2024) bleibt die Universitätsbibliothek geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage!

Um den Papierverbrauch nachhaltig zu reduzieren und den Stromverbrauch weiter zu senken, wurde ab Oktober 2022 das Druck- und Kopiersystem der Universität umgestellt. Gleichzeitig haben sich die Nutzungsmöglichkeiten Ihrer Guthabenkarten geändert.

Der Verkauf von Guthabenkarten wurde eingestellt, das Aufladen von Guthaben ist nicht mehr möglich. Die Auszahlung von Restguthaben war bis zum 31. Mai 2023 möglich. Die Rückgabe von Guthabenkarten und Auszahlung des Pfandbetrages von € 5.- erfolgt bis zum 30. September 2026 durch den Benutzerservice des ZIMT.

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Was passierte nach dem 30. September 2022 konkret?

Die Multifunktionsgeräte (Drucken/Kopieren/Scannen) der Firma UTAX wurden abgebaut.
Die schwarz-weiß-Drucker wurden vom bisherigen Abrechnungssystem entkoppelt und können von den Bibliotheks-NutzerInnen weiterhin verwendet werden (Wo kann ich drucken?).

Um den Papierverbrauch nachhaltig zu reduzieren, werden NutzerInnen gebeten, auf die vorhandenen, hochmodernen Buchscanner auszuweichen, um Druckerzeugnisse zu sichern.

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Wo und wie kann ich scannen?

Insgesamt stehen in der Hauptbibliothek Adolf-Reichwein-Straße (AR) sowie in den Teibibliotheken Hölderlinstraße (H), Paul-Bonatz-Straße (PB) und Unteres Schloss (US) zehn moderne Buchscanner zur Verfügung.

In der Hauptbibliothek AR gibt es insgesamt sieben Buchscanner, darunter vier Geräte für A2-Formate und einen barrierearmen Scanner. Hier ist der Touchscreen neben dem Gerät angebracht. Dieser Scanner befindet sich auf der Ebene -1 in der Hauptbibliothek AR.

An den Standorten H, PB und US befindet sich jeweils ein Scanner. Am Standort H können ebenfalls A2-Formate gescannt werden, am Standort US können solche großformatigen Scans auf Anfrage durch das Bibliothekspersonal durchgeführt werden.

Das Scannen ist kostenfrei. Bitte bringen Sie einen eigenen USB-Stick mit (max. 16 GB, Formatierung FAT 32).

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Wo und wie kann ich drucken?

An den Bibliotheksstandorten AR, H, PB und US ist das Drucken weiterhin möglich. Das Papier muss selbst mitgebracht werden, kann aber auch an den Leihstellen zum Preis von 25 Cent pro 5 Blätter erworben werden. Bis zum 31. Mai 2023 war über die bisherigen Guthabenkarten (mit entsprechendem Guthaben) in der Hauptbibliothek AR Druckerpapier erhältlich. Der Druck selbst ist kostenfrei.

Darüber hinaus bietet der AStA-Shop eine Möglichkeit zum Drucken an.

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Wo und wie kann ich kopieren?

Innerhalb der Universität besteht keine Möglichkeit mehr, Bücher oder Dokumente zu kopieren. Für das Kopieren von Unterlagen kann auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden.

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Wie kann ich die Schließfächer an den Bibliotheksstandorten AR und US nutzen?

Die Schließfächer in den Bibliotheksstandorten AR und US können weiterhin mit den bisherigen Guthabenkarten genutzt werden.

Wer keine Guthabenkarte besitzt, kann an den Bibliotheksstandorten AR und US eine neue Pfandkarte der Universitätsbibliothek für die Nutzung der Schließfächer erwerben. Die Universitätsbibliothek bietet hierfür Pfandkarten in einem abweichenden Design an. Für die Schließfachnutzung ist kein Guthaben auf den Karten erforderlich.

Mittelfristig ist geplant, die Nutzung der Schließfächer über den elektronischen Studierendenausweis USiCard anzubieten.

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Was mache ich mit meiner bisherigen Guthabenkarte und bekomme ich mein restliches Guthaben zurück?

Die bisherigen Guthabenkarten können weiterhin für die Schließfächer in der Hauptbibliothek Adolf-Reichwein-Straße (AR) und in der Teilbibliothek Unteres Schloss (US) genutzt werden.

Bisherige Guthabenkarten können außerdem bis zum 30. September 2026 im ZIMT abgegeben werden. Das Pfand in Höhe von 5 Euro wird erstattet.

Die Erstattung von Restguthaben war nur bis zum 31. Mai 2023 möglich, da dann die Lizenzverträge mit dem Abrechnungsunternehmen endeten. Zur Rückgabe der Guthabenkarten im ZIMT beachten Sie bitte: Wie funktioniert die Rückgabe der bisherigen Guthabenkarten beim ZIMT?.

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Wie funktioniert die Rückgabe der bisherigen Guthabenkarten beim ZIMT?

Wenn Sie alte Guthabenkarten beim ZIMT zurückgeben möchten, vereinbaren Sie bitte zuvor per E-Mail einen Termin (QPilot@zimt.uni-siegen.de). Bitte geben Sie in der Mail folgende Informationen an:

  • Die Nummer der Karte/Karten, die zurückgegeben werden sollen
  • Bei mehreren Karten eine eingescannte oder fotografierte Version der Kaufquittung (Hierüber wurde auf allen Aufwertern entsprechend informiert). Sollten die Quittungen nicht vorliegen, kann pro Person nur eine Karte erstattet werden.

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zum ZIMT, um Guthabenkarten zurückzugeben. Dies ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Sollten Karten beschädigt oder gesperrt sein, behält sich das ZIMT das Recht vor, die Annahme der Karte abzulehnen. Die Rückgabe der Karten muss durch die Erwerberin/den Erwerber erfolgen und nicht durch eine andere Person. Studierende werden gebeten, die USiCard mitsamt einem Ausweisdokument zu dem Termin mitzubringen.

Mit der Rückgabe der Guthabenkarte im ZIMT erhalten Sie die 5 Euro Pfand erstattet. Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung von Restguthaben nur bis zum 31. Mai 2023 möglich war.

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