FAQ: Allgemeines

Wann hat die Bibliothek geöffnet?

Über die Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek können Sie sich auf unserer Homepage informieren. Hier werden auch aktuelle Änderungen (z.B. eingeschränkte Öffnung der Bibliothek bei Feiertagen) angezeigt.

Ausleihe, Rückgabe und Leihfristverlängerung (außer Fernleihe) von Medien ist während der gesamten Öffnungszeit möglich.

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Wer kann die Bibliothek benutzen?

Grundsätzlich können alle Interessierten über 16 Jahren die Bibliothek benutzen und einen Bibliotheksausweis beantragen. Minderjährige unter 18 Jahren benötigen jedoch die Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten. Der Bibliotheksausweis wird zur Nutzung elektronischer Angebote innerhalb der Bibliotheksräume und zum Entleihen von Medien benötigt.

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Was kostet die Benutzung der Bibliothek?

Die Bibliotheksbenutzung ist grundsätzlich kostenlos. Die Inanspruchnahme spezieller Dienstleistungen ist allerdings mit Kosten verbunden. Gebühren, Entgelte und zu erstattende Auslagen werden nach Maßgabe der Gebühren- und Entgeltordnung der Universitätsbibliothek erhoben.

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Wie kann ich die Schließfächer nutzen?

Die Schließfächer in den Bibliotheksstandorten AR und US können mit Schließfachkarten der Bibliothek oder den bisherigen ZIMT-Guthabenkarten genutzt werden.
An den Bibliotheksstandorten AR und US können Schließfachkarten der Universitätsbibliothek für die Nutzung der Schließfächer erworben werden.

In der Teilbibliothek H können Schließfächer mit 1€ / 2€ Pfand genutzt werden.

In der Teilbibliothek PB und der Teilbibliothek ENC werden Schließfachschlüssel gegen Ausweispfand herausgegeben.

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Wie kann ich Medien zur Anschaffung vorschlagen?

Bitte nutzen Sie unser Formular Bestellvorschlag für Bücher. Wenn Sie hier Ihre Bibliotheksausweisnummer angeben, kann der Titel für Sie reserviert werden. Sie werden benachrichtigt, sobald Sie diesen ausleihen können.

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Was muss ich tun, wenn ich mich exmatrikulieren will?

Sie finden den Antrag auf Exmatrikulation im Formularcenter der Universität.

Bitte beachten Sie, das mit der Exmatrikulation die Voraussetzung für den studentischen Bibliotheksausweis bzw. die Freischaltung Ihrer USiCard für die Bibliotheksbenutzung entfällt.
Wenn Sie die Bibliothek weiter nutzen möchten, beantragen Sie bitte einen Bibliotheksausweis für Nichthochschulangehörige Bibliotheksbenutzer*innen. Dort "Änderung des Benutzungsverhältnisses" ankreuzen und die bisherige Bibliotheksausweisnummer eintragen. Bitte keine studentische E-Mail-Anschrift mehr angeben, diese entfällt mit der Exmatrikulation.

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Wie kann ich einen Gruppenarbeitsraum in der Bibliothek reservieren?

Die in der Bibliothek zur Verfügung stehenden Gruppenarbeitsräume können online reserviert werden. Je nachdem welchen Raum Sie reservieren möchten, rufen Sie dazu bitte entweder das Reservierungssystem für die Hauptbibliothek Adolf-Reichwein-Straße (AR), das Reservierungssystem für die Teilbibliotheken Paul-Bonatz-Straße (PB) und Hölderlinstraße (H) oder das Reservierungssystem für die Teilbibliothek Unteres Schloss (US) auf.

Um das System nutzen zu können, müssen Sie sich anmelden. Die Reservierung muss von einem zweiten Benutzer bestätigt werden. Eine genaue Anleitung und die Regeln für die Buchung eines Gruppenarbeitsraumes finden Sie auf der Seite des Reservierungssystems.

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