Vollmacht für das Bibliothekskonto (Proxy)

Während der Ostertage (29.3. bis 1.4.2024) bleibt die Universitätsbibliothek geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage!

Hochschullehrende der Universität Siegen können bis zu 3 Personen (z.B. Hilfskräfte oder Sekretariatsmitarbeiter*innen) eine Vollmacht erteilen, um

  • Bestellungen und Vormerkungen auf Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek Siegen vorzunehmen,
  • Fernleihbestellungen aufzugeben und
  • das Bibliothekskonto einzusehen und Kontofunktionen, wie z.B. Leihfristverlängerungen, stellvertretend auszuführen.


Eine Beschränkung der Vollmacht auf nur einzelne der genannten Funktionen ist nicht möglich.

Sowohl der Vollmachtgebende als auch der Vollmachtnehmende müssen über einen gültigen Bibliotheksausweis bzw. eine für die Bibliotheksbenutzung freigeschaltete USiCard verfügen.
Über das Vollmachtformular erklären Sie, welche Person Sie bevollmächtigen lassen möchten. Bitte geben Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht persönlich, per Hauspost oder per E-Mail (benutzung@ub.uni-siegen.de) bei der Bibliothek ab.

Eine erteilte Vollmacht muss vom Vollmachtgebenden widerrufen oder deren Gültigkeit verlängert werden.  

Mit einer Vollmacht ausgestattete Personen benötigen weder ein zusätzliches Passwort noch einen gesonderten Bibliotheksausweis, sondern melden sich zur Ausführung von Aktionen im Auftrag des Vollmachtgebenden mit ihrer eigenen persönlichen Zugangskennung im Katalog plus an. Dort kann ausgewählt werden, ob die anschließenden Aktionen für das eigene Bibliothekskonto oder für das Bibliothekskonto des Vollmachtgebenden erfolgen sollen.
Hierdurch automatisch erzeugte E-Mail-Benachrichtigungen gehen immer an die im entsprechenden Bibliothekskonto hinterlegte E-Mail-Anschrift.

Um ausleihen zu können muss weiterhin der Bibliotheksausweis des Vollmachtgebenden vorgelegt werden.

 

 

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