Dissertationen
Bitte beachten Sie, dass die Annahme von gedruckten Dissertationen und Unterlagen nur nach vorheriger Absprache möglich ist (tpu@ub.uni-siegen.de).
Das Team Publikationsunterstützung der Universitätsbibliothek nimmt im Rahmen der Veröffentlichungspflicht alle Dissertationen der Universität Siegen entgegen und stellt die für den Erhalt der Promotionsurkunde notwendige Empfangsbestätigung aus. Die UB richtet sich bei der Ablieferung der Belegexemplare von Dissertationen nach den jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten.
Bitte beachten Sie:
- Dissertationen dürfen erst nach der bestandenen mündlichen Prüfung und dem Vorliegen der Druckgenehmigung veröffentlicht werden.
- Bei einer kumulativen Dissertation hat der Autor grundsätzlich bei jedem Verlag zu prüfen, ob eine nochmalige Veröffentlichung möglich ist.
- Personenbezogene Daten wie Geburtsdatum und -ort oder Lebenslauf dürfen aus Datenschutzgründen nicht Bestandteil der elektronischen Version sein.
- Zusätzlich zur elektronischen Version müssen Sie auch gedruckte Exemplare Ihrer Dissertation abgeben (gilt nicht für Promovierende der Fakultät III). Die genaue Anzahl entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Promotionsordnung.
- Bitte erstellen Sie die benötigten Druckexemplare aus der PDF-Datei. Dadurch vermeiden Sie Formatierungsdifferenzen zwischen der gedruckten und elektronischen Version (keine Abweichungen im Zeilen- und Seitenumbruch), sodass die Übereinstimmung beider Dokumente gewahrt bleibt.
- Es empfiehlt sich, zunächst das PDF über Opus einzureichen und eine kurze Rückmeldung von uns abzuwarten, und anschließend das PDF in den Druck zu geben.
- Für die dauerhafte Archivierung müssen die Druckausgaben, beidseitig bedruckt, auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier gedruckt werden. Farbige Grafiken/Illustrationen bitte auch farbig drucken lassen.
- Aus Haltbarkeitsgründen können wir folgende Bindungen nicht als „dauerhaft haltbar“ akzeptieren: Ringbuchbindung und sämtliche Bindemethoden, die unter Verwendung von Metall- oder Kunststoffteilen (Plastik) hergestellt wurden.
- Bei einem laufenden Patentverfahren kann die Veröffentlichung auf Antrag für 24 Monate zurückgestellt werden. Nach der Überprüfung der formalen Voraussetzungen wird Ihnen die Empfangsbestätigung noch vor der Veröffentlichung ausgestellt.
Checkliste zur Abgabe
Dateien: 1 elektronische Version im PDF-Format
Bitte achten Sie darauf, keine Type3-Schriften zu verwenden, und darauf, dass alle Schriften eingebettet sind (überprüfbar über 'Eigenschaften' im PDF). Die Abgabe erfolgt über OPUS.
Gedruckte Exemplare
Die Anzahl der in gedruckter Form abzugebenden Exemplare entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Promotionsordnung. WICHTIG: Der Druck der finalen PDF-Datei garantiert Ihnen, dass die Formatierung bei gedruckter und elektronischer Version identisch ist!
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