Rechtliche Grundlagen

Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Siegen

Die Benutzungsordnung gehört neben der Gebühren- und Entgeltordnung zu den Rechtsgrundlagen der Bibliotheksbenutzung.
Sie regelt, wer die Bibliothek benutzen darf, unter welchen Bedingungen die Bestände der Bibliothek benutzt werden können und welche Rechte und Pflichten sich aus diesem Benutzungsverhältnis ergeben.

Die Benutzungsordnung ist in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Siegen, Nr. 10/2007 vom 26. April 2007 veröffentlicht.
 

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Gebühren-und Entgeltordnung der Universitätsbibliothek Siegen

Die Bibliotheksbenutzung ist grundsätzlich kostenlos.
Die Inanspruchnahme spezieller Dienstleistungen ist allerdings mit Kosten verbunden. Gebühren, Entgelte und zu erstattende Auslagen werden nach Maßgabe der Gebühren- und Entgeltordnung erhoben.

Die Gebühren- und Entgeltordnung ist in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Siegen, Nr. 11/2007 vom 26. April 2007 veröffentlicht.

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Schließfach- und Garderobenordnung der Universitätsbibliothek Siegen

In die Bibliothek dürfen keine Taschen, Rucksäcke, Überbekleidung oder ähnliches mitgebracht werden.

Die Schließfächer, die sich in den Eingangsbereichen der Bibliothek befinden, können während der Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek benutzt werden. Die Nutzung über Nacht oder mehrere Tage ist nicht gestattet.
Um eine Dauerbelegung zu verhindern, werden alle Fächer, die nach Schließung der Bibliothek noch belegt sind, konsequent geöffnet.
Damit wird sichergestellt, dass für die Bibliotheksbenutzung eine ausreichende Zahl an Schließfächern zur Verfügung steht.

Bitte bewahren Sie den Schlüssel der Pfandschließfächer sorgfältig auf. Im Falle eines Verlustes wenden Sie sich bitte an die Leihstellen.

Für eingelagerte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Die Schließfach- und Garderobenordnung ist in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Siegen, Nr. 12/2007 vom 26. April 2007 veröffentlicht.
 

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