FAQ: Allgemeines
Wann hat die Bibliothek geöffnet?
Über die Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek können Sie sich auf unserer Homepage informieren. Hier werden auch aktuelle Änderungen (z.B. eingeschränkte Öffnung der Bibliothek bei Feiertagen) angezeigt.
Ausleihe, Rückgabe und Leihfristverlängerung (außer Fernleihe) von Medien ist während der gesamten Öffnungszeit möglich.
Wer kann die Bibliothek benutzen?
Grundsätzlich können alle Interessierten über 16 Jahren die Bibliothek benutzen und einen Bibliotheksausweis beantragen. Minderjährige unter 18 Jahren benötigen jedoch die Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten. Der Bibliotheksausweis wird zur Nutzung elektronischer Angebote innerhalb der Bibliotheksräume und zum Entleihen von Medien benötigt.
Was kostet die Benutzung der Bibliothek?
Die Bibliotheksbenutzung ist grundsätzlich kostenlos. Die Inanspruchnahme spezieller Dienstleistungen ist allerdings mit Kosten verbunden. Gebühren, Entgelte und zu erstattende Auslagen werden nach Maßgabe der Gebühren- und Entgeltordnung der Universitätsbibliothek erhoben.
Was muss ich tun, wenn ich mich exmatrikulieren will?
Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
Bitte beachten Sie, das mit der Exmatrikulation die Voraussetzung für den studentischen Bibliotheksausweis bzw. die Freischaltung Ihrer USiCard für die Bibliotheksbenutzung entfällt.
Wenn Sie die Bibliothek weiter nutzen möchten, beantragen Sie bitte einen Bibliotheksausweis für Nichthochschulangehörige Bibliotheksbenutzer*innen. Dort "Änderung des Benutzungsverhältnisses" ankreuzen und die bisherige Bibliotheksausweisnummer eintragen. Bitte keine studentische E-Mail-Anschrift mehr angeben, diese entfällt mit der Exmatrikulation.
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