Bibliotheksausweis, Uni Siegen App und USiCard

Bibliotheksbenutzung beantragen

Bitte legen Sie den Antrag zusammen mit Ihrem gültigem Personalausweis, bzw. Ihrem Pass und einer Meldebescheinigung an einer der Leihstellen vor. Falls Sie an der Universität Siegen studieren, prüfen wir zudem Ihren elektronischen Studierendenausweis in der Uni Siegen App bzw. benötigen eine aktuelle Studienbescheinigung ggf. in Verbindung mit Ihrer USiCard.

Eine Beantragung per E-Mail ist ebenso möglich:
Füllen Sie bitte das Antragsformular für den Bibliotheksausweis / für die Freischaltung der Uni Siegen App/USiCard am Bildschirm aus. Drucken Sie es aus, unterschreiben Sie das Formular und schicken es eingescannt zusammen mit:
- einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und
- ggf. der aktuellen Studienbescheinigung
- ggf. einer Kopie der USiCard (Vorder- und Rückseite)
an: benutzung@ub.uni-siegen.de.
Sobald der Bibliotheksausweis erstellt bzw. die Uni Siegen App / USiCard für die Bibliotheksbenutzung freigeschaltet wurde erhalten Sie Rückantwort per E-Mail.

Mit der Freischaltung der Bibliotheksfunktion in der Uni Siegen App wird eine bisherige USiCard / ein bisheriger Bibliotheksausweis ungültig. Grundsätzlich kann nur eine Variante genutzt werden.

Bitte speichern Sie sich Ihre Merkliste aus dem Katalog plus ab, bevor Sie bei einem Statuswechsel einen neuen Bibliotheksausweis oder die Freischaltung der Uni Siegen App/USiCard für die Bibliotheksbenutzung beantragen.

 

Nach oben

nach oben

Bibliotheksausweis abholen

Den Bibliotheksausweis erhalten Sie an der Leihstelle der Hauptbibliothek Adolf-Reichwein-Straße (AR).
Bei Beantragung in der Teilbiliothek Unteres Schloß kann der Bibliotheksausweis an der Leihstelle und Information der Teilbibliothek Unteres Schloss 2-3 Tage später abgeholt werden.

Den Bibliotheksausweis holen Sie bitte persönlich, unter Vorlage eines Lichtbildausweises ab.
 

Nach oben

nach oben

Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises

Für Studierende der Universität Siegen endet die Gültigkeit des Bibliotheksausweises bzw. der Bibliotheksfunktion in der Uni Siegen App oder auf der USiCard mit der Exmatrikulation.

Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier: https://www.uni-siegen.de/start/formularcenter/studierende/1029494.html?lang=de

Für Angehörige der Universität Siegen endet die Gültigkeit mit Ablauf des Dienstvertrages. Teilen Sie uns eine Vertragsverlängerung bitte mit dem Antrag auf Verlängerung des Bibliotheksausweises mit.

Für Nichthochschulangehörige Benutzerinnen und Benutzer endet die Gültigkeit, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren keine leihverkehrsrelevanten Dienstleistungen der Universitätsbibliothek in Anspruch genommen wurden.

Nach oben

nach oben

Änderung der Anschrift und E-Mail-Adresse

Geben Sie bitte Änderungen Ihrer Anschrift, auch der E-Mail-Adresse, im eigenen Interesse umgehend der Universitätsbibliothek bekannt.
Durch Nichtbeachtung entstehende Kosten und Nachteile gehen in jedem Fall zu Ihren Lasten.

Studierende der Universität Siegen teilen bitte zusätzlich dem Studierendensekretariat (SSC) die Anschriftenänderung mit.

Nach oben

nach oben

Verlust des Bibliotheksausweises

Zum Schutz vor Missbrauch melden Sie den Verlust des Bibliotheksausweises / der USiCard sofort an einer der Leihstellen der Universitätsbibliothek. Der Ausweis wird dann umgehend für die Bibliotheksbenutzung gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung. Ein Ersatzausweis wird auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.

Bei Verlust Ihres Smartphones sollten Sie umgehend Ihr Passwort zur ZIMT-Kennung ändern, um einen evtl. Missbrauch der Uni Siegen App mit dem digitalen Bibliotheksausweis zu unterbinden.

Studierende der Universität Siegen wenden sich bei Verlust Ihrer USiCard bitte an das Studierendensekretariat (SSC).
Bitte beachten Sie jedoch, dass keine Ersatz-USiCards mehr ausgestellt werden.  
 

Nach oben

nach oben

Sperre des Bibliotheksausweises

Der Bibliotheksausweis / die Bibliotheksfunktion in der Uni Siegen App bzw. auf der USiCard kann aus folgenden Gründen gesperrt sein:

  • Der Bibliotheksausweis / die USiCard wurde als verloren / gestohlen gemeldet:
    Die Sperre kann durch Vorlage des Ausweises an einer der Leihstellen wieder aufgehoben werden. Bitte legen Sie auch Ihren Personalausweis vor. Ansonsten beantragen Sie bitte einen Ersatzausweis (kostenpflichtig).
    Bitte beachten Sie, dass keine Ersatz-USiCards mehr ausgestellt werden.
  • Benachrichtigungen / E-Mails der Bibliothek konnten nicht zugestellt werden:
    Teilen Sie bitte der Bibliothek Ihre aktuelle Anschrift über das Bibliothekskonto mit.
  • Die Leihfrist eines der entliehenen Medien ist um mehr als 30 Tage überschritten:
    Geben Sie das Medium unverzüglich zurück und bezahlen Sie die angefallene Gebühr für Leihfristüberschreitung, bei Verlust des Mediums machen Sie bitte eine Medienverlusterklärung.
  • Angefallene Gebühren wurden nicht gezahlt:
    Nach Zahlung der Gebühren wird das Ausleihkonto wieder freigegeben.
  • Die Auslagenpauschale für aufgegebene Fernleihbestellungen wurde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bestellaufgabe gezahlt:
    Bezahlen Sie den ausstehenden Betrag an einer der Leihstellen. Die Auslagenpauschale ist unabhängig vom Erfolg der Fernleihbestellung fällig.
  • Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist abgelaufen (Angehörige der Universität Siegen):
    Teilen Sie uns die Verlängerung Ihres Dienstvertrages mit dem Antrag auf Verlängerung des Bibliotheksausweises mit, bzw. beantragen Sie einen Bibliotheksausweis für nichthochschulangehörige Benutzer*innen.
  • Sie haben sich nicht fristgerecht beim Studierendensekretariat zurückgemeldet:
    Bitte legen Sie die aktuelle Studienbescheinigung an einer der Leihstellen vor, damit diese Sperre wieder aufgehoben werden kann, bzw. beantragen Sie einen Bibliotheksausweis für nichthochschulangehörige Benutzer*innen.
     

Nach oben

nach oben

Anzeige: