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Ansprechpartnerin
Sonja Schäfer
archiv@ub.uni-siegen.de
H - B 6403
Tel.: 0271/740-3622
Nutzungshinweise
Universitätsarchiv Siegen - Nutzungshinweise
- Hochschulangehörige und andere Personen/Institutionen, die ein berechtigtes wissenschaftliches, rechtliches und/oder regional- bzw. familiengeschichtliches Interesse an einer Recherche glaubhaft machen, können auf Antrag (schriftlich, per Mail oder telefonisch) Archivgut nutzen. Im Antrag sind Angaben zur Person bzw. zur Institution zu machen und Zweck und Gegenstand der Nachforschungen anzugeben.
Über den Nutzungsantrag entscheidet das Universitätsarchiv. Die Nutzungsgenehmigung gilt nur für den im Antrag benannten Gegenstand.
Die Nutzungsgenehmigung kann mit Auflagen oder Einschränkungen verbunden werden. Sie wird verweigert, wenn ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht wird oder im Hinblick auf den Zweck, den Gegenstand oder die Art der Nutzung schwerwiegende Bedenken bestehen. - Die Nutzung des Archivguts findet grundsätzlich durch persönliche Einsichtnahme im Universitätsarchiv im Rahmen der Öffnungszeiten und unter Aufsicht statt. Das Archivgut ist mit größter Sorgfalt zu behandeln und jegliche Veränderung zu unterlassen. Verstöße gegen die Bestimmungen über die Behandlung der Archivalien, Ruhestörung im Benutzerbereich oder ungebührliches Verhalten können zu einem Verweis aus dem Archiv und zum Verbot der weiteren Archivnutzung führen.
- Reproduktionen können nur in begrenztem Umfang vom Archivpersonal angefertigt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht, insbesondere wenn konservatorische Gründe oder Urheberrechte dem entgegenstehen.
Sämtliche Archivalien können grundsätzlich erst nach Ablauf von Sperrfristen genutzt werden. Diese richten sich in der Regel nach dem Archivgesetz des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung und betragen generell 30 Jahre nach Schließung der jeweiligen Akte, bei Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, 60 Jahre. Bei personenbezogenen Akten muss zusätzlich sichergestellt sein, dass die betreffende Person seit mindestens 10 Jahren nicht mehr lebt. Ist das Todesdatum nicht zu ermitteln, gilt ersatzweise eine Sperrfrist von 100 Jahren nach der Geburt der Person. - Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, benutztes Archivgut der Universität Siegen korrekt zu zitieren (Universitätsarchiv Siegen + Signatur). Von Werken, die unter wesentlicher Verwendung von Archivgut aus dem Universitätsarchiv verfasst wurden, ist ein Belegexemplar unaufgefordert und zeitnah kostenfrei dem Archiv zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwertung der aus Archivgut gewonnen Erkenntnisse sind Urheber- und Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Datenschutzrecht und andere schutzwürdige Belange Dritter, zu wahren. Wer diese Rechte und Belange verletzt, hat dies den Berechtigten gegenüber selbst zu vertreten.
- Ferner besteht die Möglichkeit, Anfragen zum Bestand schriftlich oder mündlich an das Universitätsarchiv zu richten. Die Beantwortung beschränkt sich in der Regel auf Hinweise zu Art, Umfang und Nutzbarkeit der vorhandenen Archivalien. Ein Anspruch auf inhaltliche Auswertung besteht nicht.
- Auf die amtliche Nutzung von Archivgut durch die abgebenden aktenführenden Einrichtungen der Universität, insbesondere Prüfungsämter und Dezernate, finden diese Nutzungshinweise keine Anwendung. Insbesondere ist in diesen Fällen auch eine Ausleihe und Versendung möglich, wobei die Rückgabe innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu gewährleisten ist.
- Für die Ausstellung von Studienbescheinigungen, Leistungsübersichten und Zeugniskopien ist das Universitätsarchiv nicht zuständig, wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Stellen der Verwaltung und Prüfungsämter.
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