Informationen zur Ausleihe

Medien ausleihen und zurückgeben

Die Buchbestände sind systematisch geordnet und in der Regel frei zugänglich aufgestellt. Um an das gewünschte Medium zu gelangen, ist eine Suche im Katalog plus erforderlich.
Bei Ihrer Katalogsuche können Sie durch anklicken des Titels feststellen, an welchem Standort sich das Medium befindet, ob und wie lange die vorhandenen Exemplare ausgeliehen sind und diese gegebenenfalls vormerken/bestellen.
Bei der Freihandaufstellung nehmen Sie das gewünschte Buch aus dem Regal und legen es mit dem Bibliotheksausweis, bzw. der für die Bibliotheksbenutzung freigeschalteten USiCard, an einer der Leihstellen vor. In der Hauptbibliothek Adolf-Reichwein-Straße (AR) und in der Teilbibliothek Unteres Schloss (US) stehen Ihnen auch Geräte zur Selbstverbuchung zur Verfügung.
Bestände aus den Magazinen und audiovisuelle Medien der Mediensammlung bestellen Sie bitte über den Katalog plus.

Ausleihbar sind alle Medien mit weißen bzw. grünen Signaturschildern. Medien mit einer roten Kennzeichnung bilden den Präsenzbestand der Bibliothek und können grundsätzlich nicht entliehen werden.

Die Leihfrist beträgt in der Regel 60 Tage. Sollte das Medium von einem anderen Benutzer vorgemerkt werden, wird diese Frist verkürzt und Ihnen das vorzeitige Ende der Leihfrist per E-Mail mitgeteilt. Bitte beachten Sie die Leihfristen, da bei Fristüberschreitung ab dem ersten Tag Gebühren für Leihfristüberschreitung anfallen. Gebühren fallen unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungsschreiben an, überprüfen Sie deshalb bitte regelmäßig Ihr Bibliothekskonto.

Entliehene Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen aller Art zu schützen.
Bereits vorhandene Beschädigungen und Unterstreichungen teilen Sie bitte vor der Ausleihe dem Bibliothekspersonal mit. Sollten bei der Rückgabe Beschädigungen festgestellt werden, haftet der Entleiher.

Die Rückgabe von Medien kann an allen Standorten der Bibliothek erfolgen, die Rücksendung per Post ist ebenfalls möglich.
Um Reklamationen zu vermeiden, überprüfen Sie bitte regelmäßig Ihr Bibliothekskonto.

Nach oben

nach oben

Leihfrist verlängern

Leihfristverlängerungen können Sie selbst in Ihrem Bibliothekskonto vornehmen.
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Leihfrist erfolgen, da sonst Gebühren für Leihfristüberschreitung anfallen.
Ist ein Medium von einem anderen Benutzer vorgemerkt, ist eine Verlängerung der Leihfrist nicht möglich. Bitte geben Sie das Medium fristgerecht zurück.
Medien mit abgelaufener Leihfrist legen Sie bitte zur Verlängerung an einer der Leihstellen der Universitätsbibliothek vor und zahlen die angefallenen Gebühren für Leihfristüberschreitung.

Benötigen Sie eine Fernleihe über die vorgesehene Leihfrist hinaus, kann unter Vorlage des Mediums, der Fernleihbelege und des Bibliotheksausweises/der USiCard eine Leihfristverlängerung erfolgen, wenn die gebende Bibliothek dies genehmigt. Eine Leihfristverlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Leihfrist an der Leihstelle des Abholortes während der Servicezeiten (Auskunft und Beratung) beantragt werden. Sollte der Antrag nicht genehmigt werden, erhalten Sie eine Rückgabeaufforderung.

Die Bitte um Fristverlängerung ist auch per E-Mail an die Fernleihe möglich. Steht der Hinweis „KEINE Fristverlängerung“ auf dem rosa Buchungsbeleg unter dem Strichcode, ist eine Verlängerung grundsätzlich nicht möglich. Bitte geben Sie Ihre Bibliotheksausweisnummer und die Bestellnummer des zu verlängernden Mediums an.

Bei Leihfristüberschreitung fallen Gebühren für Leihfristüberschreitung gemäß der Gebühren- und Entgeltordnung der Universitätsbibliothek Siegen an.

Telefonische Leihfristverlängerungen sind nicht möglich.

Nach oben

nach oben

Anmeldung mit Passwort

Hochschulangehörige und Studierende der Universität Siegen melden sich im Katalog plus über die Shibboleth-Oberfläche mit ihrer bereits bekannten ZIMT-Kennung und dem dazugehörigen Passwort an (z.B. wie für moodle oder dem universitären Mail-Account) um die Kontofunktionen nutzen zu können (Kontoeinsicht, Leihfristverlängerung, Vormerkung, Fernleihbestellung).
Bitte beachten Sie:
Die Weitergabe des Passwortes an andere Personen, um in Ihrem Auftrag auf Ihr Bibliothekskonto zuzugreifen, ermöglicht diesen auch Zugriff u.a. auf Ihren persönlichen Mail-Account. Hochschullehrende haben die Möglichkeit eine Vollmacht für Ihr Bibliothekskonto (Proxy) einrichten zu lassen.
 

Nichthochschulangehörigen Bibliotheksbenutzerinnen und Bibliotheksbenutzern wird eine Zugangskennung (ZIMT-Kennung) und ein Initialpasswort mitgeteilt.
Bitte bewahren Sie diese Zugangskennung mit dem Initialpasswort auf!

Die Anmeldung im Katalog plus und zu den Kontofunktionen (Kontoeinsicht, Leihfristverlängerung, Vormerkung, Fernleihbestellung) ist damit über die Shibboleth-Oberfläche der Universität Siegen möglich. Bitte ändern Sie das zugewiesene Passwort über die Serviceseite des ZIMT in ein individuelles Passwort.
Bei Problemen mit der Nutzung von Shibboleth oder wenn Sie Ihr Initialpasswort vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die  Zentralen Benutzungsdienste der Universitätsbibliothek.
Die Mitarbeiterinnen der Zentralen Benutzungsdienste der Universitätsbibliothek können Ihr Passwort auf das Initialpasswort zurücksetzen, falls Sie das neu vergebene Passwort vergessen.

 

Die bisherigen Zugangsdaten verlieren ab 1. August 2022 ihre Gültigkeit und können nicht mehr zur Anmeldung im Katalog plus verwendet werden.

Folgende Vorgänge können mit den Zugangsdaten selbstständig ausgeführt werden:

 

Ihr Passwort muss eine Mindestlänge von 12 Zeichen haben und Zeichen aus allen 3 folgenden Kategorien enthalten:

  • Kleinbuchstaben aus dem 26-buchstabigen Alphabet: a, b, c, ...
  • Großbuchstaben aus dem 26-buchstabigen Alphabet: A, B, C, ...
  • Ziffern: 1, 2, 3, ... 

Folgende Zeichen sollen nicht verwendet werden:
    Umlaute ä, Ä, ö, Ö, ü, Ü
    ß (Eszett / Scharfes S)
    landes- bzw. sprachspezifischen Buchstaben (z.B. mit Akzenten, Trema, Häkchen [Háček]
    Sonderzeichen sind zu vermeiden (Beispiele für Sonderzeichen: ~ ! @ # $ % ^ & * _ - + = ` | \ ( ) { } [ ] : ; " ' < > , . ? /)
    Ihr Benutzername darf nicht Teil des Passwortes sein.

 

Nach oben

nach oben

Vormerkungen durchführen

Ist ein Medium durch einen anderen Nutzer ausgeliehen, können Sie dieses nach Recherche im Katalog plus über die Schaltfläche "Vormerken" vormerken. Zuvor sollten Sie jedoch prüfen, ob weitere Exemplare des gewünschten Titels an anderen Standorten der Universitätsbibliothek vorhanden und ausleihbar sind.

Wird das von Ihnen vorgemerkte Medium zurückgegeben, erhalten Sie eine Benachrichtigung, dass das Buch abholbereit ist und in der entsprechenden Teilbibliothek für Sie bereitliegt.
Falls Sie Ihre E-Mail-Anschrift angegeben haben, werden Sie kostenlos benachrichtigt, Benachrichtigungen per Post für bereitgestellte Medien sind kostenpflichtig. Die Portokosten werden Ihrem Bibliothekskonto belastet.

In Ihrem Bibliothekskonto finden Sie eine Übersicht Ihrer Vormerkungen und der zur Abholung bereitgestellten Medien. Dort können Sie auch Vormerkungen auf nicht mehr benötigte Medien stornieren.

Durch Ihre Vormerkung kann sich die ursprüngliche Ausleihfrist des entliehenen Mediums verkürzen. Das neue Fälligkeitsdatum, und damit das wahrscheinliche Bereitstellungsdatum, entnehmen Sie bitte 1-2 Tage später der Übersicht Ihrer Vormerkungen im Bibliothekskonto.
 

Nach oben

nach oben

Verlust oder Beschädigung von Medien

Bei Verlust oder Beschädigung von Ihnen entliehener Medien sind Sie aufgrund der Benutzungsordnung zu Schadensersatz verpflichtet.

Im Falle des Verlustes eines Mediums wenden Sie sich bitte umgehend an eine der Leihstellen der Universitätsbibliothek oder nutzen Sie das Formular zum Medienverlust/Medienbeschädigung.

Im Falle einer Beschädigung legen Sie das beschädigte Medium bitte zusammen mit dem Formular zum Medienverlust/Medienbeschädigung an einer der Leihstellen vor.

Nach oben

nach oben

Gebühren für Leihfristüberschreitung

Bitte halten Sie die Leihfristen für entliehene Medien ein, da nach Fristablauf Gebühren für die Leihfristüberschreitung anfallen. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungsschreiben anfallen.

Die Gebühren für Leihfristüberschreitung werden aufgrund der Gebühren- und Entgeltordnung der Universitätsbibliothek Siegen fällig.
Sie betragen pro Medium in der

  • 1. Mahnstufe (ab dem 1. Kalendertag nach Fälligkeit): 2,00 €
  • 2. Mahnstufe (ab dem 11. Kalendertag nach Fälligkeit): zusätzlich 3,00 €
  • 3. Mahnstufe (ab dem 21. Kalendertag nach Fälligkeit): zusätzlich 5,00 €
  • 4. Mahnstufe (ab dem 31. Kalendertag nach Fälligkeit): zusätzlich 10,00 €

In der Hauptbibliothek, Adolf-Reichwein-Straße (AR), steht ein Kassenautomat zur Verfügung. Zahlungen werden mit Münzen, Scheinen und EC-Karten akzeptiert. Ihr Bibliothekskonto wird sofort um den eingezahlten Betrag entlastet und Sie erhalten einen Beleg.

Sämtliche Gebühren, zu denen Sie bislang noch keinen Leistungsbescheid/Rechnung  erhalten haben, können an dem Automaten beglichen werden.

Für die Einzahlung benötigen Sie Ihren Bibliotheksausweis bzw. Ihre Bibliotheksausweisnummer.
In den Teilbibliotheken können Sie Ihre Gebühren an den Leihstellen bezahlen.

Bitte beachten Sie:
Eine Medienausleihe setzt ein ausgeglichenes Gebührenkonto voraus. Begleichen Sie deshalb vor der Ausleihe zunächst Ihre Bibliotheksgebühren.
 

Nach oben

nach oben

Hinweis zur E-Mail Benachrichtigung

Benachrichtigungen, Erinnerungen, die erste bis dritte Mahnung und Belege werden ausschließlich per E-Mail versandt.

Vierte Mahnungen und Rückgabeanordnungen werden als Brief gedruckt und per Post bzw. per Hauspost zugestellt.

Beachten Sie bitte besonders:
Die Universitätsbibliothek haftet nicht bei Angabe einer falschen E-Mail-Adresse.
Bitte verwenden Sie aus Gründen des Datenschutzes ausschließlich persönlich genutzte Mail-Adressen.
Das Risiko einer eventuellen Nichtzustellung einer E-Mail-Benachrichtigung trägt die Benutzerin oder der Benutzer.
Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, unabhängig von Benachrichtigungen selbst auf das Leihfristende zu achten.
Überwachen Sie im eigenen Interesse auch Ihren Posteingang.
Schriftverkehr per E-Mail kann nur während der Servicezeiten der Zentralen Benutzungsdienste bearbeitet werden.
 

Nach oben

nach oben

Anzeige: