Leihfrist

Während der Ostertage (29.3. bis 1.4.2024) bleibt die Universitätsbibliothek geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage!

Die Leihfrist beträgt in der Regel 60 Tage. Sollte das Medium von einem anderen Benutzer vorgemerkt werden, wird diese Frist verkürzt und Ihnen das vorzeitige Ende der Leihfrist schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Bitte beachten Sie die Leihfristen, da bei Fristüberschreitung ab dem ersten Tag Gebühren für Leihfristüberschreitung anfallen.

Die Bibliothek garantiert eine Leihfrist von 30 Tagen ab Ausleihdatum für den ausleihbaren Buchbestand, im Katalog gekennzeichnet mit „Ausleihbestand“ oder „Medienbestellung/Ausleihbestand“, danach können diese Medien jederzeit wegen Vormerkung vorzeitig zurückgefordert werden.

Leihfristen können im Bibliothekskonto nachgelesen und verlängert werden.

 

Benachrichtigungen, Erinnerungen, die erste bis dritte Mahnung und Belege werden ausschließlich per E-Mail versandt. Vierte Mahnungen und Rückgabeanordnungen werden als Brief gedruckt und per Post bzw. per Hauspost zugestellt.

Beachten Sie bitte besonders:
Die Universitätsbibliothek haftet nicht bei Angabe einer falschen E-Mail-Adresse. Bitte verwenden Sie aus Gründen des Datenschutzes ausschließlich persönlich genutzte Mail-Adressen. Das Risiko einer eventuellen Nichtzustellung einer E-Mail-Benachrichtigung trägt die Benutzerin oder der Benutzer. Überwachen Sie im eigenen Interesse auch Ihren Posteingang.

Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, unabhängig von Benachrichtigungen selbst auf das Leihfristende zu achten.
 

 

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