Bibliotheksausweis und USiCard

Bibliotheksbenutzung beantragen

  • Formular für nichthochschulangehörige Benutzer*innen
    Jugendliche, die mindestens 16 aber noch keine 18 Jahre alt sind, benötigen die Einwilligungserklärung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertretung
    Aufgrund der neuen Zugangskennung zu den Kontofunktionen (Leihfristverlängerung, Vormerkung, Fernleihbestellung ...) muss kein neuer Bibliotheksausweis beantragt werden. Die bisherigen Bibliotheksausweise für nichthochschulangehörige Benutzer*innen behalten Ihre Gültigkeit und werden zur Ausleihe von Medien weiterhin benötigt.

Bitte legen Sie den Antrag zusammen mit ihrem gültigem Personalausweis, bzw. ihrem Pass und einer Meldebescheinigung, und, falls Sie an der Universität Siegen studieren, auch ihre USiCard in Verbindung mit einer aktuellen Studienbescheinigung an einer der Leihstellen vor. Die USiCard ist der elektronische Studierendenausweis der Universität Siegen.

Eine Beantragung per E-Mail ist ebenso möglich:
Füllen Sie bitte das Antragsformular für den Bibliotheksausweis / für die Freischaltung der USiCard am Bildschirm aus, drucken Sie es aus, unterschreiben Sie das Formular und schicken es eingescannt zusammen mit:
- einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und
- ggf. der USiCard (Vorder- und Rückseite) und
- ggf. der aktuellen Studienbescheinigung
an: benutzung@ub.uni-siegen.de.
Sobald der Bibliotheksausweis erstellt bzw. Ihre USiCard für die Bibliotheksbenutzung freigeschaltet wurde erhalten Sie Rückantwort per E-Mail.

Mit der Freischaltung der Bibliotheksfunktion auf der USiCard wird ein bisheriger Bibliotheksausweis ungültig.

Bitte speichern Sie sich Ihre Merkliste aus dem Katalog plus unbedingt ab, bevor Sie die Freischaltung Ihrer USiCard für die Bibliotheksbenutzung oder einen neuen Bibliotheksausweis beantragen.
 

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Bibliotheksausweis abholen

Den Bibliotheksausweis erhalten Sie an der Leihstelle der Hauptbibliothek Adolf-Reichwein-Straße (AR).
Bei Beantragung in der Teilbiliothek Unteres Schloß kann der Bibliotheksausweis an der Leihstelle und Information der Teilbibliothek Unteres Schloss 2-3 Tage später abgeholt werden.

Den Bibliotheksausweis holen Sie bitte persönlich, unter Vorlage eines Lichtbildausweises ab.
 

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Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises

Für Studierende der Universität Siegen endet die Gültigkeit mit der Exmatrikulation.
Der dazu notwendige Entlastungsvermerk wird von den Leihstellen erteilt. Damit entfällt die Bibliotheksfunktion der USiCard.

Für Angehörige der Universität Siegen endet die Gültigkeit mit Ablauf des Dienstvertrages. Teilen Sie uns eine Vertragsverlängerung bitte mit dem Antrag auf Verlängerung des Bibliotheksausweises mit.

Für Nichthochschulangehörige Benutzerinnen und Benutzer endet die Gültigkeit, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren keine leihverkehrsrelevanten Dienstleistungen der Universitätsbibliothek in Anspruch genommen wurden.

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Änderung der Anschrift und E-Mail-Adresse

Geben Sie bitte Änderungen Ihrer Anschrift, auch der E-Mail-Adresse, im eigenen Interesse umgehend der Universitätsbibliothek bekannt.
Durch Nichtbeachtung entstehende Kosten und Nachteile gehen in jedem Fall zu Ihren Lasten.

Studierende der Universität Siegen, deren USiCard für die Bibliotheksbenutzung freigeschaltet ist, teilen bitte auch direkt dem Studierendensekretariat (SSC) die Anschriftenänderung mit.

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Verlust des Bibliotheksausweises

Zum Schutz vor Missbrauch melden Sie den Verlust des Bibliotheksausweises sofort an einer der Leihstellen der Universitätsbibliothek. Der Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.

Studierende der Universität Siegen wenden sich bei Verlust Ihrer USiCard bitte direkt an das Studierendensekretariat (SSC). Dort kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Ersatz-USiCard erneut für die Bibliotheksbenutzung freigeschaltet werden muss.

 

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Sperre des Bibliotheksausweises

Der Bibliotheksausweis / die Bibliotheksfunktion der USiCard kann aus folgenden Gründen gesperrt sein:

  • Der Bibliotheksausweis wurde als verloren / gestohlen gemeldet:
    Die Sperre kann durch Vorlage des Ausweises an einer der Leihstellen wieder aufgehoben werden. Bitte legen Sie auch Ihren Personalausweis vor. Ansonsten beantragen Sie bitte einen Ersatzausweis (kostenpflichtig).
  • Die USiCard wurde als verloren / gestohlen gemeldet:
    wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat (SSC). Dort kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden.
    Bitte beachten Sie, dass die Ersatz-USiCard erneut für die Bibliotheksbenutzung freigeschaltet werden muss.
  • Benachrichtigungen / E-Mails der Bibliothek konnten nicht zugestellt werden:
    Teilen Sie bitte der Bibliothek Ihre aktuelle Anschrift über das Bibliothekskonto mit.
  • Die Leihfrist eines der entliehenen Medien ist um mehr als 30 Tage überschritten:
    Geben Sie das Medium unverzüglich zurück und bezahlen Sie die angefallene Gebühr für Leihfristüberschreitung, bei Verlust des Mediums machen Sie bitte eine Medienverlusterklärung.
  • Angefallene Gebühren wurden nicht gezahlt:
    Nach Zahlung der Gebühren wird das Ausleihkonto wieder freigegeben.
  • Die Auslagenpauschale für aufgegebene Fernleihbestellungen wurde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bestellaufgabe gezahlt:
    Bezahlen Sie den ausstehenden Betrag an einer der Leihstellen. Die Auslagenpauschale ist unabhängig vom Erfolg der Fernleihbestellung fällig.
  • Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist abgelaufen (Angehörige der Universität Siegen):
    Teilen Sie uns die Verlängerung Ihres Dienstvertrages mit dem Antrag auf Verlängerung des Bibliotheksausweises mit, bzw. beantragen Sie einen Bibliotheksausweis für nichthochschulangehörige Benutzer*innen.
  • Sie haben sich nicht fristgerecht beim Studierendensekretariat zurückgemeldet:
    Bitte legen Sie die aktuelle Studienbescheinigung an einer der Leihstellen vor, damit diese Sperre wieder aufgehoben werden kann, bzw. beantragen Sie einen Bibliotheksausweis für nichthochschulangehörige Benutzer*innen.
     

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