Arbeitsapparat

Für dauerhaft am eigenen Arbeitsplatz benötigte Literatur können Professorinnen und Professoren und deren wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogenannte Arbeitsapparate einrichten. Die jeweiligen Titel müssen aus Berufungs- oder Sachmitteln der Fakultät bzw. des Lehrstuhles finanziert werden.

Den für diese Form der Sonderausleihe notwendigen Antrag auf Einrichtung eines Arbeitsapparates schicken Sie bitte ausgedruckt und unterschrieben an die Leitung der Universitätsbibliothek.

  • Literaturbestellungen für den Arbeitsapparat aus Berufungsmitteln können Sie mit unserem Formular Bestellvorschlag einreichen. Tragen Sie in das Feld Bemerkungen bitte die Standortkennzeichnung 88 ein.
  • Literaturbestellungen für den Arbeitsapparat aus Sachmitteln der Fakultät reichen Sie bitte auf den üblichen Formularen der Zentralen Beschaffungsstelle ein. Geben Sie bitte hier stets die Kostenstelle an, über die die Anschaffung finanziert werden soll.
     

Die Medien werden Ihnen nach Inventarisierung und Verbuchung umgehend zugeleitet.


Die Bibliothekskommission hat auf der Grundlage des § 12 der Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek nach eingehenden Beratungen die Durchführungsbestimmungen zur Errichtung von Arbeitsapparaten beschlossen, denen das Rektorat zugestimmt hat.

  • Richtlinien für die Beschaffung und Verwaltung von nicht aus Literaturmitteln zu beschaffender bzw. beschaffter Literatur.
    (Amtliche Mitteilungen der Universität-Gesamthochschule Siegen, Nr. 2/1996 vom 22. März 1996)

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