FAQ: Ausleihe und Rückgabe

Wie lange kann ich die Medien ausleihen?

Die Leihfrist beträgt in der Regel 60 Tage. Sollte der entliehene Titel von einem anderen Benutzer vorgemerkt werden, wird diese Frist verkürzt und Ihnen das vorzeitige Ende der Leihfrist per E-Mail mitgeteilt. Bitte beachten Sie die Leihfristen, da bei Fristüberschreitung ab dem ersten Tag Gebühren für Leihfristüberschreitung anfallen.

Ausleihe, Rückgabe und Leihfristverlängerung (außer Fernleihe) von Medien ist während der gesamten Öffnungszeit möglich.

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Wie kann ich die Leihfrist verlängern?

Die Leihfrist können Sie in der Regel selbst über Ihr Bibliothekskonto verlängern. Bitte beachten Sie die Informationen zur Leihfristverlängerung.

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Warum lässt sich die Leihfrist nicht verlängern?

Hierfür kann es verschiedene Gründe geben:

  • es liegt die Vormerkung eines anderen Benutzers vor: bitte geben Sie das Medium an einer der Leihstellen zurück
  • Ihr Bibliotheksausweis wurde gesperrt, der Grund wird Ihnen im Bibliothekskonto angegeben: bitte kontaktieren Sie eine der Leihstellen
  • die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises ist abgelaufen: lassen Sie die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises verlängern
  • die maximale Ausleihzeit wurde erreicht: bitte lassen Sie das Medium an einer der Leihstellen zurückbuchen und leihen es erneut aus
  • die Leihfrist eines anderen entliehenen Titels ist um mindestens 31 Tage überschritten: bitte geben Sie diesen zurück oder machen Sie hierfür eine Medienverlusterklärung

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Ich kann ein entliehenes Medium nicht rechtzeitig zurückgeben. Was soll ich tun?

Wenn Sie durch Krankheit oder andere Umstände daran gehindert sind, ausgeliehene Medien rechtzeitig abzugeben, melden Sie sich bitte unbedingt vor Ablauf der Leihfrist bei einer der Leihstellen oder per E-Mail: benutzung@ub.uni-siegen.de.
Grundsätzlich können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens mit der Rückgabe und ggf. der Bezahlung von Gebühren beauftragen. Eine weitere Möglichkeit ist die Rücksendung per Post.

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Kann ich alle Medien ausleihen?

Ausleihbar sind alle Medien mit weißen bzw. grünen Signaturschildern. Medien mit einer roten Kennzeichnung bilden den Präsenzbestand der Bibliothek und können grundsätzlich nicht entliehen werden.

Auch im Katalog plus ist ersichtlich, ob der Titel ausleihbar ist oder nicht.

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Wieviele Medien kann ich entleihen?

Studierende und externe Nutzer können bis zu 98 Bände entleihen. Für Hochschulangehörige mit entsprechendem Bibliotheksausweis gibt es keine Begrenzung. Wir bitten Sie allerdings, nicht mehr benötigtes Material zurückzugeben.

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Kann ich Medien auch per Post zurückschicken?

Ja! Rücksendungen bitte immer an:

Universitätsbibliothek
Leihstelle Hauptbibliothek
Adolf-Reichwein-Straße 2
D - 57076 Siegen

Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung der Gebühren für Leihfristüberschreitung der Eingang bei der Universitätsbibliothek maßgeblich ist.

Für Verlust auf dem Postweg haftet der Absender.

Bibliotheksintern werden die Medien nach Entlastung Ihres Ausleihkontos an die entsprechende Teilbibliothek weitergeleitet.

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Können Gebühren bei Leihfristüberschreitung ermäßigt oder erlassen werden?

Gebühren für Leihfristüberschreitung können auf Antrag ausnahmsweise ermäßigt oder erlassen werden, wenn der Grund für die Fristüberschreitung nicht vom Benutzer zu vertreten ist (zum Beispiel Krankheit oder Unfall). Über Ermäßigung oder Erlass von Gebühren entscheidet die Leitung des Dezernats 4, Bibliotheksbenutzung.

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Ich habe keine Mahnung bekommen. Muss ich trotzdem Gebühren für Leihfristüberschreitung bezahlen?

Ja! Die Gebühr für Leihfristüberschreitung entsteht durch den Ablauf der Leihfrist, unabhängig davon, ob Sie eine Mahnung erhalten haben oder nicht. Die Benutzer sind selbst dafür verantwortlich, die Leihfristen im Bibliothekskonto zu überwachen und ausgeliehene Medien fristgerecht zu verlängern oder zurückzugeben.

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Warum lässt sich ein gewünschter Titel nicht vormerken?

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Vormerkung nicht möglich:

  • der Titel ist nicht entliehen, Vormerkungen sind nur auf entliehene Medien möglich
  • es stehen weitere noch ausleihbare Exemplare dieses Titels zur Verfügung, unter Umständen auch in anderen Teilbibliotheken. Bitte entleihen Sie eines dieser Exemplare
  • ein Exemplar mit dieser Signatur wurde bereits von Ihnen selbst entliehen oder vorgemerkt
  • das Buch steht in einem Semesterapparat und kann nur innerhalb der Bibliothek benutzt werden. Der Standort des Semesterapparates wird im Katalog plus angezeigt
  • Ihr Bibliothekskonto ist gesperrt oder die Gültigkeit des Bibliotheksausweises abgelaufen: bitte kontaktieren Sie eine der Leihstellen

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Kann ich Vormerkungen wieder löschen?

Vormerkungen können innerhalb des Bibliothekskontos, Kontobereich Vormerkungen storniert werden. Das Medium wird dann zur weiteren Nutzung freigegeben.

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Ein Buch ist nicht entliehen, befindet sich jedoch auch nicht im Regal?

Ist ein nicht entliehenes Buch im Regal nicht auffindbar, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Information in der Hauptbibliothek Adolf-Reichwein-Straße oder eine der Leihstellen. Möglicherweise ist die Rückgabe erst kürzlich erfolgt und das Werk noch nicht wieder im Regal eingestellt.
Sollte Literatur längere Zeit nicht am Standort auffindbar und nicht entliehen sein, wird sie als „Vermisst“ im Katalog eingetragen. Falls es keine weiteren Exemplare des Titels in der Universitätsbibliothek gibt, ist in diesem Fall die Aufgabe einer Fernleihbestellung möglich.

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