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Open-Access-Team
oa@ub.uni-siegen.de

Warum Open Access publizieren und wie?

The Internet has fundamentally changed the practical and economic realities of distributing scientific knowledge and Cultural heritage. For the first time ever, the Internet now offers the chance to constitute a global and interactive representation of human knowledge, including cultural heritage and the guarantee of worldwide access.”
[Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities]

Die Formen wissenschaftlichen Arbeitens und wissenschaftlicher Kommunikation haben sich mit dem digitalen Wandel verändert. Wissenschaftliche Ergebnisse werden heute sowohl in gedruckter als zunehmend auch in digitaler Form über das Internet verfügbar gemacht. Die Formen der Bereitstellung sowie die Nutzungsbedingungen digitaler Information variieren dabei mannigfaltig.

Im Sinne einer möglichst schnellen Bereitstellung und Nachnutzung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren stellen Open-Access-Publikationen eine zukunftsweisende Alternative zu traditionellen Publikationsmodellen dar, sie können ohne Kosten für die Nutzer*innen im Volltext gelesen, heruntergeladen und vervielfältigt werden. Einzige Bedingung ist die korrekte Nennung der Urheberschaft.

Gut zu wissen:

Die internationale Open-Access-Bewegung resultiert u.a. als Reaktion auf die unverhältnismäßigen Preisentwicklungen am wissenschaftlichen Zeitschriftenmarkt. Viele Bibliotheken kommen dadurch nicht umhin, einen Teil ihrer Zeitschriftenabonnements zu kündigen, und riskieren damit die Gewährleistung der flächendeckenden Literaturversorgung. Vor diesem Hintergrund muss sich die Frage gestellt werden, warum bereits aus öffentlicher Hand finanzierte Forschungsergebnisse erneut mit solchen zurückgekauft werden müssen.

Die Universität Siegen fühlt sich dem Open-Access-Prinzip verpflichtet und bekennt sich, wie viele nationale und internationale wissenschaftliche Förderorganisationen, Hochschulen, Fachgesellschaften, wissenschaftliche Verlage und Autoren, dazu.
Im März 2017 hat sie daher eine Open-Access-Policy verabschiedet und die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet.

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Vorteile des Open Access

  • Weltweit können alle Menschen ohne finanzielle, rechtliche oder technische Barrieren unmittelbar über Suchmaschinen, freie Repositorien und Bibliothekskataloge gleichberechtigt von wissenschaftlichen Erkenntnissen profitieren.
  • Förderung der internationalen und interdisziplinären Zusammenarbeit.
  • Erhöhter Grad an Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse.
  • Erhöhte Zitierhäufigkeit der Publikation und damit erhöhtes Renommee.
  • Sicherstellung der Nutzungsrechte der Autor*innen an ihrer wissenschaftlichen Arbeit.
  • Festlegung der Nachnutzungsrechte durch die Autor*innen (z.B. über CC-Lizenzen).
  • Bekämpfung von Plagiaten durch einfache Aufdeckung mittels automatisierter Techniken.
  • Langfristige Speicherung der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse durch Archivierung auf Publikationsservern (z.B. OPUS Siegen, Deutsche Nationalbibliothek).

Die freie Zugänglichkeit elektronischer Publikationen können Sie auf unterschiedlichen Wegen des Open Access sicherstellen:

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Erstveröffentlichung im Open Access - Goldener Weg

  • Hierbei handelt es sich um die primäre unmittelbare Veröffentlichung einer Publikation in einem originären Open Access Journal mit Peer-Review-Verfahren oder in Form einer Monografie.
  • Die Nutzungsrechte verbleiben vollständig bei der Autorin oder dem Autor. Dem Verlag werden lediglich einfache Nutzungsrechte übertragen.
  • Die Publikationen dürfen vollständig heruntergeladen, kopiert, gedruckt und weiterverbreitet werden.
  • Qualitätsgesicherte Open-Access-Zeitschriften sind im Directory of Open Acces Journals (DOAJ) gelistet.
  • Qualitätsgesicherte Open-Access-eBooks sind im Directory of Open Access Books (DOAB) sowie im Katalog des Open Access Publishing in European Networks (OAPEN) zu finden.
  • Ggf. fallen für die Veröffentlichung einmalig Article Processing Charges (APCs) oder author fees an, danach steht der Artikel dauerhaft frei zur Verfügung.
  • Rückerstattung anfallender Gebühren über den Publikationsfonds der Universität Siegen bei Einhaltung der Förderkriterien.

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Zweitveröffentlichung im Open Access – Grüner Weg

  • Hierbei handelt es sich um die Zweitveröffentlichung einer lizenzpflichtigen Publikation (zeitgleich oder zeitversetzt) auf einem fachlichen oder institutionellen Repositorium (wie bspw. OPUS Siegen, arXiv, ZENODO, etc.) nach der Erstveröffentlichung im Closed Access in einem Verlag.
  • Die Möglichkeiten der Zweitveröffentlichung lassen sich über den Verlagsvertrag und über die SHERPA/RoMEO-Liste prüfen.
  • Eine dauerhafte Archivierung der Publikation ist über die Repositorien gewährleistet. 

Gut zu wissen:

Seit 2014 gilt ein gesetzliches Zweitverwertungsrecht (§ 38(4) UrhG ) für Publikationen, die im Rahmen von mit mindestens zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln finanzierter Forschungstätigkeit erscheinen. Im universitären Umfeld gilt dieses Zweitveröffentlichungsrecht allerdings nur für Forschungstätigkeit im Rahmen von öffentlicher Projektförderung (Drittmittelprojekten). Zeitschriftenartikel, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind, dürfen demnach 12 Monate nach Erstveröffentlichung in der Manuskriptfassung zweitveröffentlicht werden.

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Open Access gegen Aufpreis – Hybrides Publizieren

  • Bei der Wahl von "open choice" oder "open content" in subskriptionspflichtigen Zeitschriften wird Autor*innen die Möglichkeit geboten, die Publikation gegen Mehrkosten im Open Access zur Verfügung zu stellen.
  • Bei diesem Weg fallen doppelte Kosten an. Einerseits für die Bibliothek, die das Print-Abonnement finanziert, andererseits für die Autorin / den Autor, die / der für die Open-Access-Publikation Article Processing Charges (APCs) zahlt.
  • Die Artikelbearbeitungsgebühren sind bei hybriden Zeitschriften oftmals höher als in reinen Open-Access-Zeitschriften.

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