Die Leihfrist beträgt in der Regel 60 Tage. Sollte der entliehene Titel von einem anderen Benutzer vorgemerkt werden, wird diese Frist verkürzt und Ihnen das vorzeitige Ende der Leihfrist schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Bitte beachten Sie die Leihfristen, da bei Fristüberschreitung ab dem ersten Tag Säumnisgebühren anfallen.
Die Leihfrist können Sie in der Regel selbst über Ihr Benutzerkonto verlängern. Bitte beachten Sie die Informationen zur Leihfristverlängerung.
Hierfür kann es verschiedene Gründe geben:
Wenn Sie durch Krankheit oder andere Umstände daran gehindert sind, ausgeliehene Medien rechtzeitig abzugeben, melden Sie sich bitte unbedingt vor Ablauf der Leihfrist bei einer der Leihstellen.
Grundsätzlich können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens mit der Rückgabe und ggf. der Bezahlung von Säumnisgebühren beauftragen. Eine weitere Möglichkeit ist die Rücksendung per Post.
Ausleihbar sind alle Medien mit weißen bzw. grünen Signaturschildern. Medien mit einer roten Kennzeichnung bilden den Präsenzbestand der Bibliothek und können grundsätzlich nicht entliehen werden.
Auch im Bibliothekskatalog ist ersichtlich, ob der Titel ausleihbar ist oder nicht.
Studierende und externe Nutzer können bis zu 98 Bände entleihen. Für Hochschulangehörige mit entsprechendem Bibliotheksausweis gibt es keine Begrenzung. Wir bitten Sie allerdings, nicht mehr benötigtes Material zurückzugeben.
Ja! Rücksendung bitte an:
Universitätsbibliothek
Leihstelle
Adolf-Reichwein-Straße 2
57076 Siegen
Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung von Säumnisgebühren der Eingang bei der Universitätsbibliothek maßgeblich ist.
Für Verlust auf dem Postweg haftet der Absender.
Säumnisgebühren können auf Antrag ausnahmsweise ermäßigt oder erlassen werden, wenn der Grund für die Fristüberschreitung nicht vom Benutzer zu vertreten ist (zum Beispiel Krankheit oder Unfall). Über Ermäßigung oder Erlass von Säumnisgebühren entscheidet die Leitung des Dezernats 4, Bibliotheksbenutzung.
Ja! Die Säumnisgebühr entsteht durch den Ablauf der Leihfrist, unabhängig davon, ob Sie eine Mahnung erhalten haben oder nicht. Die Benutzer sind selbst dafür verantwortlich, die Leihfristen im Benutzerkonto zu überwachen und ausgeliehene Medien fristgerecht zu verlängern oder zurückzugeben.
Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Vormerkung nicht möglich:
Vormerkungen können innerhalb des Benutzerkontos gelöscht werden, solange die Medien noch nicht zur Abholung bereitgestellt sind.
Sollten Sie ein bereitgestelltes Werk nicht mehr benötigen, kontaktieren Sie bitte eine der Leihstellen, damit dieses zur weiteren Nutzung freigegeben werden kann.
Ist ein nicht entliehenes Buch im Regal nicht auffindbar, wenden Sie sich bitte zunächst an die Auskunft. Falls diese nicht besetzt ist, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Information oder eine der Leihstellen, möglicherweise ist die Rückgabe erst kürzlich erfolgt und das Werk noch nicht wieder im Regal eingestellt.
Sollte Literatur längere Zeit nicht am Standort auffindbar und nicht entliehen sein, wird sie als „Vermisst“ im Katalog eingetragen. Falls es keine weiteren Exemplare des Titels in der Universitätsbibliothek gibt, ist in diesem Fall die Aufgabe einer Fernleihbestellung möglich.