Die Hochschulschriften- und Tauschstelle der Universitätsbibliothek nimmt im Rahmen der Veröffentlichungspflicht alle Dissertationen der Universität Siegen entgegen und stellt die für den Erhalt der Promotionsurkunde notwendige Empfangsbestätigung aus.
Die UB richtet sich bei der Ablieferung der Belegexemplare von Hochschulschriften nach den jeweiligen Promotionsordnungen bzw. Habilitationsordnungen der Fakultäten/Fachbereiche. Grundlage für die Promotionsordnungen sind die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, die bereits am 30. Oktober 1997 um die Möglichkeit einer Ablieferung in elektronischer Form erweitert wurden, sowie der Erlass des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung vom 4. Juni 1998.
Die Abgabe erfolgt über das Eingabeformular von OPUS Siegen
Bitte Unterschriften nicht vergessen! Die Abgabe erfolgt über die Hochschulschriften- und Tauschstelle.